Ratgeber

Kostenvoranschlag beim Haftpflichtschaden

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall reguliert grundsätzlich die Haftpflichtversicherung der Gegenseite den ersatzfähigen Schaden. Ob ein Kostenvoranschlag ausreicht und welche Kosten anerkannt werden, hängt vom konkreten Fall ab.

Was sollten Sie vor der Bestellung klären?

Fragen Sie bei der gegnerischen Versicherung nach Schadennummer, benötigten Unterlagen und dem vorgesehenen Regulierungsweg. Bewahren Sie Unfallfotos, Kontaktdaten, Kennzeichen und vorhandene Korrespondenz auf.

Mögliche Kostenübernahme

Erforderliche Kosten eines Kostenvoranschlags können bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Das ist keine Garantie für die Übernahme eines bestimmten Pakets oder sämtlicher Zusatzleistungen. Der angezeigte Paketpreis wird zunächst von Ihnen bezahlt.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei gut sichtbaren, überschaubaren Schäden kann ein Kostenvoranschlag eine geeignete Grundlage sein. Bei möglichen verdeckten Schäden, Beweissicherungsbedarf, Wertminderung oder komplexem Schadenbild sollte eine weitergehende Begutachtung geprüft werden.

Unterlagen sicher einreichen

Nach Fertigstellung finden Sie Rechnung und Kostenvoranschlag gemeinsam im sicheren Bestellbereich. Reichen Sie ausschließlich die vom Versicherer verlangten Unterlagen ein und bewahren Sie Kopien für Ihre Dokumentation auf.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Muss die gegnerische Versicherung jedes KV-Paket erstatten?

Nein. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt von Erforderlichkeit, Schadenfall und Leistungsumfang ab.

Bezahle ich den Paketpreis zunächst selbst?

Ja. Der Kaufpreis wird von Ihnen bezahlt; eine mögliche Erstattung durch die Versicherung erfolgt separat.

Wann sollte ich statt eines Kostenvoranschlags ein Gutachten prüfen?

Bei technisch unklaren, möglicherweise verdeckten oder umfangreicheren Schäden sowie bei weitergehendem Dokumentationsbedarf ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

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